Börsenlexikon
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Erklärung
Call-Option(sschein)
Kaufoption, die dem Käufer das Recht einräumt (den Käufer aber nicht verpflichtet), eine bestimmte Menge des zugrunde liegenden Basiswertes am Ausübungstag zum festgelegten Basispreis zu kaufen. Anstelle des Bezugs des Basiswertes tritt bei Call-Optionsscheinen mit Barausgleich ein Barbetrag, der der Differenz entspricht, um die der aktuelle Preis des Basiswertes am Ausübungstag den Basispreis überschreitet.