Börsenlexikon
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Erklärung
Kapital(schutz)betrag
Festgelegter am Fälligkeitstag mindestens zahlbarer Auszahlungsbetrag, der dem für den Erwerb des Kapitalschutz-Zertifikates bei dessen Emission eingesetzten Kapitalbetrag (ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen und anderen Gebühren) entspricht (alternativ kann auch die Bezeichnung "Mindestbetrag" verwendet werden).