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Börsenlexikon

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Erklärung

KVG

(=Kapitalverwaltungsgesellschaft) Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, bei ihm eingelegte Gelder im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen. Die KVG muss über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) ausstellen. Die Anlage der Gelder kann nach dem KAGG in Form von Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücksvermögen erfolgen. Eine KVG darf in Deutschland nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden. Deutsche KVG's unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und gleichzeitig als Spezialkreditinstitute dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

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