Börsenlexikon
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Erklärung
Spezialfonds
Sie sind, im Gegensatz zu den Publikumsfonds, nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt. Die Anlage in solche Fonds steht nur institutionellen Anlegern (wie z.B. Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds oder Finanzinstituten) offen. Hier haben die Anteilseigner ein Mitspracherecht bei den Anlageentscheidungen.